Sachverständiger

Herr Dipl.-Ing. Erik Fiss ist gemäß §18 des Bundesbodenschutzgesetztes (BBodSchG) und §4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Sachverständige nach §18 BBodSchG (SächsSachVO) nach erfolgreicher Feststellung der Sachverständigeneigenschaft als SACHVERSTÄNDIGER FÜR "SANIERUNG" von der IHK Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau am 20.11.2008 öffentlich bekannt gegeben worden.