UVS / LBP

Umweltverträglichkeitsprüfung / Landschaftspflegerische Begleitpläne

Bei größeren infrastrukturellen Projekten oder baulichen Maßnahmen ist es erforderlich, bereits im Vorfeld deren Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen. Für genehmigungspflichtige Maßnahmen bilden die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit die rechtlichen Grundlagen für Inhalt und Durchführung des Verfahrens. Aber auch für nicht prüfungspflichtige Maßnahmen werden immer häufiger auf freiwilliger Basis im Vorfeld Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt, um Komplikationen erkennen und ausschließen zu können, sowie die öffentliche Akzeptanz für die praktische Umsetzung der Maßnahmen zu erhöhen. Für alle diese Prüfungen und Untersuchungen ist als erstes eine Bestandsaufnahme inklusive der Bewertung der Ausgangssituation notwendig. Darüber hinaus ist die Erstellung einer verifizierbaren Prognose der maßnahmen-induzierten Umweltauswirkungen und möglicher Alternativen erforderlich. Im Bewertungsschritt müssen die Auswirkungen der Maßnahmen sowie der Alternativen auf die Umwelt verglichen werden. Diese Bewertung bildet die Grundlage für die abschließende Überprüfung der Maßnahmenplanung auf eventuell zu treffende zusätzliche Vorkehrungen zur Vermeidung, zur Verminderung oder zum Ausgleich von unvermeidbaren Umweltbeeinträchtigungen. Eine qualifizierte, transparente und logisch nachvollziehbare Untersuchung der Umweltverträglichkeit trägt erheblich zur Genehmigungsfähigkeit und damit letztlich zur Realisierbarkeit von umweltrelevanten Maßnahmen bei.