Abfallbehandlung

Entsprechend der EU-Richtlinie 99 über Abfalldeponien, Artikel 6 dürfen nur behandelte Abfälle deponiert werden. Dabei muss die Entscheidung des Rates der EU zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien (2003/ 33) sowie die EU-Abfallrahmenrichtlinie beachtet werden. Demzufolge ist nur die Ablagerung weitgehend inerter Deponate zulässig, eine Abfallvorbehandlung ist deshalb zwingend erforderlich. Für die Auslegung und Planung von Abfallbehandlungsanlagen ist die Ermittlung gesicherter Ausgangsdaten zur Müllmenge und Zusammensetzung, insbesondere zum Heizwert, zum Chlorgehalt und zum biologisch umsetzbaren Abfallanteil außerordentlich wichtig. Auf Basis dieser Ausgangsdaten müssen Abschätzungen getroffen und Szenarien entwickelt werden, die verifizierbare Rückschlüsse für die zukünftig zu erwartenden Abfallsituation ermöglichen. Mit diesen Daten werden die verfahrenstechnischen Möglichkeiten zur Abfallbehandlung ermittelt, dargestellt und hinsichtlich ihrer standortbezogenen Umsetzbarkeit und Geeignetheit verglichen sowie technisch bewertet. Es sind zumindest die Bereiche Anlieferung, Materialaufbereitung, Behandlung (Rottesysteme / Vergärung / Verbrennung u. ä.), Feinaufbereitung und Ablagerung zu analysieren. Für die einzelnen Verfahrensschritte werden darüber hinaus die jeweilig zu erwartenden Stoffmengen ermittelt. So ist es möglich, für die verfahrenstechnisch sinnvollen Varianten die entstehenden Kosten (getrennt nach Fixkosten und variablen Kosten) und Erlöse (z. B. aus dem Verkauf von Wertstoffen, Sekundärrohstoffen, Energie) zu berechnen. Die Ergebnisse der einzelnen Schritte werden verglichen und verifizierbar bewertet. Die sich ergebende Vorzugsvariante wird zusammenfassend technisch und wirtschaftlich dargestellt und es werden Empfehlungen zur zeitlich Projektumsetzung gegeben. Darüber hinaus erfolgt eine Einschätzung, welche Anlagenteile modular errichtbar sind (incl. verfahrenstechnischer sowie kostenmäßiger Untersetzung) und welche baulichen sowie sicherheitstechnischen Erfordernisse sich aus der Vorzugsvariante ergeben. Zusätzlich ist für die Vorzugsvariante eine Darstellung des zu erwartenden Maschinen-, Einrichtungs- und Personalbedarfs vorzunehmen. Nach Abschluss dieser ingenieur-technischen Arbeiten kann die Abfallbehandlungsanlage dann errichtet sowie dauerhaft sicher und wirtschaftlich betrieben werden.