Abbruch

Einsatz eines Seilbaggers

Sowohl für Gebäude und Anlagen als auch für infra-strukturelle Bauwerke wie Brücken, Stützmauern, Dämme etc. stellt sich spätestens nach Erreichen der Grenznutzungsdauer die Aufgabe des Abbruchs und Rückbaus. Grundlage der Abbruchplanung bildet die Bestandsaufnahme des Abbruchobjekts. Sie umfasst neben der Kubatur auch die Beschreibung des statischen Systems und die Erfassung umweltrelevanter Besonderheiten. Häufig sind dabei Baustoff-, Holz- und Bodenproben zu entnehmen und zu analysieren (Deklarationsanalysen), um den Kontaminationsgrad nachvollziehbar einzuschätzen und den kostengünstigsten Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg vorschlagen zu können.

Anhand dieser Daten kann eine Entsorgungs- und Beräumungskonzeption sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden. Gemeinsam mit der technologischen Abbruchplanung ist dies zur Genehmigungserteilung durch die Behörde erforderlich. In der Regel sind vor Abbruchbeginn Beweissicherungsmaßnahmen an angrenzenden Gebäuden oder Einrichtungen vorzunehmen. Der Abbruch ist ebenso wie die Verwertung und Entsorgung der separierten Materialien zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die Einhaltung der Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes wird durch einen zugelassenen SiGe-Koordinator überwacht. Nach Beendigung des Abbruches ist die Beweissicherung abzuschließen, eventuelle Schäden müssen zeitnah dokumentiert werden. Alle durchgeführten Maßnahmen sind in einem Baubericht zusammenfassend darzustellen, wobei insbesondere auf die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Entsorgungs- und Verwertungsnachweise zu achten ist.